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Belegungsplan

Sie haben Interesse an unserem Haus und wollen prüfen, ob Ihr Wunschtermin noch verfügbar ist?

Dann schauen sie in unserem Belegungsplan nach.

Für Buchungsanfragen schicken Sie uns bitte eine Email mit Wunschtermin, Anzahl der Teilnehmer, Veranstaltungsart und Ihren Kontaktdaten an info@scheune-braubach.de.

Mietbedingungen für das Haus Bucheneck in Braubach

Vorbemerkung:

Bei der Einrichtung „Haus Bucheneck“ (Scheune) handelt es sich um ein Freizeitheim im Braubacher Stadtwald. Die „Scheune“ wird hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen genutzt.

Die „Scheune“ wird von Jugendlichen und Erwachsenen, die im „Kolpinghaus Bucheneck e.V.“ zusammengenschlossen sind, seit über 50 Jahren unterhalten und ausgebaut.

Die Mieteinnahmen tragen in keiner Weise die auflaufenden Kosten. Freiwillige Spenden nehmen wir dankbar entgegen.

Sollten Sie Kritik am derzeitigen Zustand üben wollen oder wenn Sie Tipps für eine bessere Nutzung des Hauses haben, dann teilen Sie uns dies bei der Schlüsselübergabe mit.

  1. Die Anlage wird mit dem angemieteten Bereich und dem dazu gehörigen Inventar dem Mieter für den festgesetzten Mietpreis und Zeitraum zur Verfügung gestellt.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, zu Bruch gegangenes, beschädigtes oder abhanden gekommenes Inventar zu ersetzen. Entstandene Schäden sind nach Mietende zu melden. Der Mieter hat sich daher bei Mietübernahme von der Vollständigkeit des Inventars und vom Zustand der Anlage zu überzeugen.
  3. Für etwa entstandene Personen und Sachschäden haftet der Mieter des Hauses im Rahmen seiner Aufsichtspflicht.
  4. Die notwendigen Lebensmittel, Getränke, Toilettenpapier usw. sind vom Mieter selbst mitzubringen.
  5. Auf der Spielwiese dürfen kein Lagerfeuer gemacht und keine Wassergräben gezogen werden. Lagerfeuer darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle und unter Beachtung der in einem Waldgebiet gebotenen Vorsichtsmaßnahme durchgeführt werden.
  6. Die landwirtschaftlichen Wege dürfen nicht durch Fahrzeuge der Besucher zugeparkt werden. Die Durchfahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge (Überbreite) muß jederzeit möglich sein. Angrenzende Wiesen und Felder dürfen nicht betreten werden, ebenso ist das Fällen von Bäumen u.ä. untersagt. Für entstandene Schäden in den Feldern und im Wald hat der Mieter aufzukommen.
  7. Laut Urteil des Amtsgerichts Lahnstein vom 21.03.2000 wird der Verein Kolpinghaus Bucheneck e.V. bei Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 511,29 Euro "verurteilt, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Ruhestörungen, ausgehend vom Kolpinghaus Bucheneck (sogenannte "Scheune"), durch welche die Nachtruhe des Klägers gestört wird, zu unterlassen" Tonwiedergabegeräte dürfen nur in der "Scheune", in keinem Fall im Außenbereich der Scheune betrieben werden. Sollte es durch den Mieter zu einer Verurteilung zu Zahlung eines Zwangsgeldes kommen, ist diese Geldstrafe vom Mieter zu zahlen.
  8. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die von ihm gemieteten Räume und das Spielgelände zu reinigen. Küche und Toiletten sind nass zu putzen und die Scheune besenrein zu verlassen. Gebrauchtes Inventar ist gereinigt an seinen Platz zurückzustellen, Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Reinigung wird diese durch den Vermieter selbst durchgeführt und der Aufwand in Rechnung gestellt.
  9. Die Hausübergabe zu Beginn und die Abnahme am Ende der Mietzeit erfolgt durch den Vermieter oder einen von ihm bestellten Vertreter. Mit ihm sind die näheren Einzelheiten abzusprechen.
  10. Mietanfragen werden nur per E-Mail angenommen. Nach Klärung aller Fragen und Annahme der Anfrage erfolgt eine Buchungsbestätigung per Mail durch den Vermieter Kolpinghaus Bucheneck e.V.
  11. Tritt der Mieter bis 2 Monate vorher vom Vertrag zurück, so werden ihm die entstandenen Kosten berechnet, bei einer späteren Absage werden 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Bei Störungen der Anlage oder bei Fragen können Sie sich wenden an:

Sebastian Seifert

Hintermauergasse 1, 56112 Lahnstein

Tel. Verwalter: 02621 - 180051

Der Kolpinghaus Buchneck e.V. wünscht Ihnen einen Angenehmen Aufenthalt auf der „Scheune“.